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Häufige Fragen

Warum gibt es einen Bürgerhaushalt bei der Stadt Erkner?

Mit dem Bürgerhaushalt sollen Bürger*innen die Möglichkeit erhalten, sich aktiv und auf direktem Weg an der Gestaltung ihrer Stadt beteiligen zu können. Das Ziel: Gelebte Bürgerbeteiligung, die zu einem Plus an Lebens- und Aufenthaltsqualität führt.

Alles rund um das Thema Bürgerhaushalt in Deutschland und die Erfahrungen von anderen Kommunen finden Sie auf dem Informationsportal www.buergerhaushalt.org der Bundeszentrale für politische Bildung.

Wie läuft der Bürgerhaushalt ab?

Der komplette Bürgerhaushalt läuft in mehreren Phasen ab. Die Erläuterung zu den einzelnen Phasen finden Sie hier.

Kann ich auch auf anderem Weg am Bürgerhaushalt teilnehmen?

Nach einmaliger Registrierung können Sie Ihre Vorschläge hier auf dieser Plattform einreichen. Alternativ können Sie auch per Brief (an die Stadtverwaltung Erkner, Friedrichstraße 6-8 in 15537 Erkner) oder per E-Mail (an mitgestalten@erkner.de) Ihren Beitrag einreichen. Diese Vorschläge werden zeitnah auch auf die Plattform gestellt und sind somit für alle öffentlich einsehbar. Alle Vorschläge können bewertet und auch kommentiert werden.

Welche Kriterien gelten für die Bewertung der Einreichungen?

Auf diese Kriterien haben sich die Mitglieder der Arbeitsgruppe Bürgerhaushalt (bestehend aus den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und der Stadtverwaltung) geeinigt:

  • Es gibt in der zweijährigen Probephase keine thematische Beschränkung. Es ist egal, ob sich der Vorschlag beispielsweise im kulturellen Bereich befindet, eine Grünanlage betrifft, ein sportliches Areal ist oder ein bauliches Detail betrifft – es ist (fast) alles gestattet.

  • Es dürfen sich Personen jeden Alters daran beteiligen, von der Idee einer Kita-Gruppe bis hin zu den Senioren. Vorschläge aus allen Generationen sind willkommen.

  • Der Vorschlag muss einen eindeutigen Bezug zur Stadt Erkner haben.

  • Der Vorschlag darf den bereitgestellten Höchstbetrag von 20.000 Euro

    inklusive eventueller Folgekosten nicht überschreiten.

  • Die Stadt Erkner muss für die Maßnahme zuständig sein.

  • Der Vorschlag muss gemeinwohlorientiert sein.

  • Das Ergebnis muss für alle Bewohnerinnen und Bewohner zugänglich sein.

  • Es dürfen sich auch Bürger beteiligen, die nicht ihren Wohnort in Erkner

    haben, aber eventuell ihren Arbeitsplatz in der Stadt haben oder als Gast in

    Erkner weilen.

  • Kiezvorschläge sind erlaubt. Damit sind Vorschläge für ein Wohnareal

    gemeint.

    Die festgelegten Kriterien sind ausschlaggebend für die fachlichen Bewertungen der einzelnen Sachbereiche der Stadtverwaltung und für die Bürger-Jury-Entscheidung.

Können ähnliche Vorschläge eingereicht werden?

Es ist nicht möglich gleichlautende Vorschläge einzureichen. Sollten themenmäßig gleichlautende Vorschläge bzw. Mehrfachnennungen eingereicht werden, so werden diese abmoderiert und die einreichenden Personen darum gebeten, sich bereits vorhandenen Vorschlägen anzuschließen.

Wofür ist die Stadt Erkner zuständig und wofür nicht?

Die Möglichkeiten, Dinge in der Stadt zu verändern, sind vielfältig. Projekte aus den Bereichen Finanzen, Verwaltung, Kultur, Sport, Freizeit, Sicherheit und Ordnung sind grundsätzlich denkbar, sofern die Projekte den zugrundeliegenden Kriterien entsprechen.

Folglich wird jeder Vorschlag des Bürgerhaushalts durch die Verwaltung der Stadt überprüft und mit Hinweisen zur Umsetzbarkeit und Budgetierung versehen.

Auch wenn viele Vorschläge aus den Reihen der Bürger*innen sicher eine Überlegung wert sind, können Sie jedoch aus Gründen der Zuständigkeit nicht im Bürgerhaushalt berücksichtigt werden. Dazu gehören zum Beispiel die Anstellung von Lehrerinnen und Lehrern, das Bauen einer Ortsumfahrung oder einer neuen Bundesstraße, das Anbieten von Services, die der Verwaltung des Landkreises zugeordnet sind (z. B. KFZ-Zulassung) oder die Beeinflussung oder Regulierung von Preisen auf dem privaten Markt (z. B. für Immobilien oder Strom).

Was ist die Aufgabe der Jury - und wie kann ich in diesem Jahr mitmachen?

Mit dem Wissen aus den fachlichen und formellen Bewertungen, den definierten Kriterien und dem Stimmungsbild der Bevölkerung wird die Jury aus allen Vorschlägen eine „Top-Liste“ erstellen, aus der wiederum durch Abstimmung der Bürger*innen dann der oder die Gewinner ermittelt werden. Darüber hinaus überbringt die Jury das Wahlergebnis zur formalen Abstimmung in die nächste Stadtverordnetenversammlung ein und wird dann mit Dank und Anerkennung aus ihrem Amt entlassen.

Die Jury setzt sich aus mindestens neun, höchstens 15 Mitgliedern zusammen. Sie besteht aus freiwillig engagierten Mitbürgern, ist paritätisch und divers aufgestellt und soll das gesellschaftliche Leben der Stadt Erkner widerspiegeln. Wer Zeit und Lust hat ein Teil der Bürger-Jury zu werden, kann sich auf dieser Plattform unter
Jury-Mitglied werden“, per Post (an die Stadtverwaltung Erkner, Friedrichstraße 6- 8 in 15537 Erkner) oder per E-Mail (an mitgestalten@erkner.de) bewerben.

Dokumente

2023: Stellungnahme der Stadtverwaltung Erkner zu den Vorschlägen

2023
Bürgerhaushalt
Datei

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